Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG (Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge) besteht für diesen Vertragsabschluss kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG. Ein Rücktritt des Vertragspartners richtet sich daher ausschließlich nach den folgenden Absätzen.
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
Außerhalb des im vorigen Absatz festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
AUSNAHME: Wenn Sie unsere Non Refundable Rate gebucht haben, ist diese nicht stornier- oder änderbar. Im Falle einer Stornierung oder Nicht-Anreise werden 100% der Kosten einbehalten.
Wir geben alles, um Ihnen einen sorgenfreien Aufenthalt in unseren Betrieben zu ermöglichen und dürfen Ihnen einige Argumente für einen sicheren Urlaub bei uns in Kühtai mitgeben
Hier bin ich mir sicher – darum gerade jetzt Urlaub bei den GERBER HOTELS im Kühtai:
- Kühtai ist ein kleines, abgelegenes Skigebiet mit überschaubaren Gästezahlen und Versammlungsmöglichkeiten – die Destination ist auch bei hohen Covid-Inzidenzen sehr sicher
- Kühtai ist ein Ski-Resort, das aus elf zwar verbundenen, aber unabhängig erreichbaren Liften besteht – das bedeutet: keine Massenansammlung zu Stoßzeiten an Berg- oder Talstationen
- Die Fahrzeiten in den Beförderungsbetrieben betragen maximal 5-10 Minuten, wodurch das Kontaktlimit von 15 Minuten nicht erreicht oder überschritten wird
- Mit der Piste direkt vor der Haustüre benötigen Sie bei uns keinen Skibus um ins Skigebiet zu kommen
- Auf Aprés-Ski wird in der gesamten Saison und in jedem unserer Betriebe verzichtet